Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand September 2020

A) Allgemeines

1. Die Keel-Weine AG (nachfolgend «Lieferant») vertreibt Produkte und erbringt Dienstleistungen, insbesondere über die Webseite www.cavetta.ch. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Bezüger von Produkten und/oder Dienstleistungen («Kunde») beim Lieferanten.

2. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar, d.h. sie werden hiermit wegbedungen.

3. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

4. Der Kunde muss volljährig sein, um eine Bestellung tätigen zu können. Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der Kunde, volljährig zu sein.

B) Bestellung / Vertragsschluss

5. Alle Angebote des Lieferanten sind unverbindlich.

6. Die jeweilige Bestellung des Kunden ist ein Angebot, an welches er während zwei Wochen nach Bestellungseingang beim Lieferanten gebunden ist. Bestellungen sind schriftlich einzureichen.

7. Nach Eingang einer Bestellung versendet der Lieferant in der Regel eine Eingangsbestätigung an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung dient nur der Orientierung des Kunden über seine Bestellung und hat keine rechtlichen Wirkungen.

8. Der Vertragsschluss zwischen dem Lieferanten und des Kunden erfolgt, sobald der Lieferant Leistungen für den Kunden erbringt (z.B. Versand oder Übergabe von Produkten an den Kunden) oder eine Auftragsbestätigung (nicht eine Eingangsbestätigung) versendet.

9. Der Kunde prüft die vom Lieferanten erstellten Dokumente, insbesondere Rechnungen, Lieferscheine und die Auftragsbestätigungen, innert 8 Werktagen nach deren Versand (per Post oder digital) oder Übergabe. Ohne schriftliche Mitteilung innert dieser Frist gelten die Dokumente als genehmigt.

C) Stornierung und Produktebeschaffung

10. Der Lieferant ist berechtigt, Bestellungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu stornieren und/oder nur teilweise zu erbringen. Die Erfüllung der Aufträge hängt auch von der Verfügbarkeit ab. Bei Engpässen kann der Lieferant die verfügbaren Waren ihren Kunden zuteilen. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Stornierung der Bestellung bezahlt der Kunde nur die effektiv erbrachte Teilleistung des Lieferanten.

11. Der Lieferant ist in keiner Weise zur Beschaffung von Produkten oder bestimmten Jahrgängen von Weinen oder anderen Produkten verpflichtet.

12. Falls der Lieferant beabsichtigt, einen anderen Jahrgang eines Weins als bestellt auszuliefern, so informiert dieser den Kunden vor dem Versand über den geplanten Ersatz. Anschliessend ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, innert einer Woche zu erklären, ob er mit dem angebotenen Ersatzjahrgang einverstanden ist oder ob er auf die Lieferung des betreffenden Weins verzichtet. Geht innert Frist keine Nachricht des Kunden beim Lieferanten ein, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf die Weinlieferung. Im Falle eines Verzichts auf die Weinlieferung wird dem Kunden ein allfällig von ihm bereits bezahlter Preis zurückerstattet.

13. Sämtliche weitergehenden Ansprüche des Kunden aus den unter lit. C. erwähnten Geschäftsvorfällen sind ausgeschlossen.

D) Preise und Kosten

14. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive MWST. Preisänderungen vor Annahme des Kundenauftrages durch den Lieferanten bleiben jederzeit vorbehalten.

15. Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden gesondert verrechnet. Ausgenommen sind Gratislieferungen, welche ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

E) Zahlungs- und Lieferbedingungen

16. Der Lieferant ist berechtigt, Lieferungen in mehreren Teilen auszuführen. Solche Teillieferungen haben für den Kunden keine zusätzlichen Kosten zur Folge.

17. Alle vom Lieferanten zu erbringenden Leistungen sind im Lieferschein und/oder der Auftragsbestätigung des Lieferanten abschliessend aufgeführt.

18. Massgeblich für die vereinbarten Preise, Kosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen ist die Rechnung des Lieferanten oder, wenn eine solche fehlt bzw. unvollständig ist, die Bestelleingangsbestätigung, oder wenn eine solche ebenfalls fehlt oder unvollständig ist, die dem Kunden bei Abschluss des Bestellvorgangs kommunizierten Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen.

19. Der Lieferant ist unabhängig von der vereinbarten Zahlungsart berechtigt, Bestellungen nur gegen Vorauskasse zu liefern bzw. erbringen.

20. Der Lieferant tritt dem Kunden hiermit allfällige Rechte ab, die gegenüber dem Transporteur von Lieferungen an den Kunden zustehen. Im Gegenzug trägt der Kunde das Transport- und Zustellungsrisiko im Zusammenhang mit seinen Bestellungen beim Lieferanten.

21. Die auf der Rechnung des Lieferanten aufgedruckten Fristen (ab Rechnungsdatum) sind verbindlich und der Rechnungsbetrag ist vom Kunden innert dieser Frist und ohne jeden Abzug auf das darauf bezeichnete Konto des Lieferanten zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Weiteres, d.h. ohne Mahnung, in Verzug. Dem Lieferanten stehen sämtliche gesetzlichen Verzugsrechte zu.

F) Eigentumsvorbehalt

22. Das Eigentum der Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Lieferant den vollen, für die Waren geschuldeten Betrages erhalten hat.

23. Bis zum Eigentumsübergang auf den Kunden ist der Kunde gehalten: a) die Waren auf treuhänderischer Grundlage als Depositar des Lieferanten zurückzubehalten; b) die Waren getrennt von allen anderen ihm gehörenden Güter oder von solchen Dritter aufzubewahren und sorgfältig als Waren zu kennzeichnen, die dem Lieferanten gehören; und c) die Waren in geeignetem Zustand aufzubewahren und für den Lieferanten zum vollen Preis und zu seiner gebührenden Zufriedenheit gegen alle Risiken zu versichern.

24. Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren, die sich im Besitze des Kunden befinden, ist der Lieferant berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten zu erhalten, in denen sich die Waren befinden, um diese wieder in Besitz zu nehmen.

G) Versand- und Zustelltermine

25. Sämtliche vom Lieferanten mitgeteilten Versand- und Zustellungstermine dienen ausschliesslich der Orientierung des Kunden und sind nicht rechtsverbindlich.

26. Ist eine erfolgreiche Zustellung aus Gründen, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat (z.B. falsche Lieferadresse, Abwesenheit des Empfängers, fehlende Zufahrtsbewilligung usw.) nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich, so ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten die entstandenen Mehrkosten zu erstatten (mindestens Übernahme der Versand- und Verpackungskosten).

H) Prüfung und Beanstandung

27. Der Kunde hat die erhaltenen Lieferungen innert 5 Kalendertagen nach der Zustellung bzw. Abholung zu prüfen und in dieser Zeit allfällig festgestellte sichtbare Mängel sowie unvollständige Lieferungen schriftlich beim Lieferanten zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die vom Lieferanten erhaltenen Lieferungen sowie der Umfang der Lieferung als durch den Kunden genehmigt.

I) Gewährleistung, insbesondere Zapfenweine

28. Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt zwei Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung der der durch den Lieferanten zu erbringenden Leistungen.

29. Stellt der Kunde fest, dass ein vom Lieferanten geliefertes Produkt fehlerhaft ist (z.B. einen Korkgeschmack aufweist), so wird diese Flasche durch den Lieferanten bei Vorliegen der folgenden kumulativen Voraussetzungen ersetzt:

  • Die Gewährleistungsfrist (Ziffer 28. hiervor) ist noch nicht verstrichen.
  • Die Flasche wird vom Kunden sofort nach Entdeckung des Fehlers beim Lieferanten vorbeigebracht oder – nach Rücksprache und gemäss den Instruktionen des Lieferanten – an den Lieferanten eingesandt-
  • Die Flasche ist zu mindestens 2/3 gefüllt.
  • Der Originalzapfen muss mit der Flasche überreicht werden.
  • Auf der Etikette muss das Öffnungsdatum der Flasche ersichtlich sein.
  • Der Lieferant kann den Fehler ebenfalls feststellen.

30. Sämtliche Waren des Lieferanten sind trocken, vor Frost und Hitze geschützt und im Dunkeln zu lagern. Schäden usw., die wegen Nichteinhalten der vorstehenden Bedingungen entstehen, werden vom Lieferanten nicht gedeckt.

31. Der Lieferant ersetzt Zapfenweine unter den Voraussetzungen von Ziffer 29. hiervor durch einen Gutschein im Wert des Zapfenweins oder mit dem physischen Ersatz des Zapfenweins im gleichen Wert. Dieser Gutschein berechtigt den Kunden, beim Lieferanten einen anderen Wein im Wert des Gutscheins zu bestellen.

32. Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber dem Lieferanten sind ausgeschlossen.

J) Haftung

33. Die Haftung des Lieferanten wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Der Lieferant haftet insbesondere für keine Personen- und/oder Vermögensschäden (direkt oder indirekt bzw. mittelbar oder unmittelbar) und/oder entgangenen Gewinn. In jedem Fall ist die Haftung des Lieferanten auf den Preis der betreffenden Leistung des Lieferanten beschränkt.

K) Diverse Bestimmungen

34. Beizug von Dritten
Der Lieferant ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen, insbesondere andere Weinhändler.

35. Kommunikation
Der Lieferant ist berechtigt, mit dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder telefonisch, zu kommunizieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass Nachrichten durch Dritte mitgelesen werden können. Der Kunde trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Übermittlung und Zustellung z.B. von E-Mails. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, seinen Posteingang und seinen Spam-Ordner regelmässig zu prüfen. Eine E-Mail des Lieferanten gilt im Moment ihres Versands durch die vom Lieferanten benützten Server an die vom Kunden bezeichnete E-Mail-Adresse als beim Kunden zugestellt.

36. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr an den durch den Lieferanten zu erbringenden Leistungen gehen mit dem Verlassen der Leistungen am Sitz des Lieferanten oder der Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Kunden über (massgebend ist der frühere Zeitpunkt).

37. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten (des Kunden, des Lieferanten und Dritter) ist der Sitz des Lieferanten.

38. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

39. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderung oder Auflösung, werden durch die zuständigen ordentlichen Gerichte am Sitz des Lieferanten entschieden; davon ausgenommen sind einzig gesetzlich zwingende Gerichtsstände.